Bewirtschaftung Stockwerkeigentum
- Organisation, Einberufung und Leitung der jährlichen Eigentümerversammlung
- Protokollführung / Ausführen und koordinieren der Beschlüsse
- Jährliche Berichterstattung zu Handen der Eigentümerversammlung über die Geschäftsführung und Rechnung
- Vorlage von Jahresrechnung, Budget und Kostenverteilungen
- Vertretung gegenüber den Behörden und Amtsstellen (z.B. Baubehörde, Schlichtungsstelle)
- Einfordern der Akontobeträge
- Mahnung säumiger EigentümerInnen und nötigenfalls Einleitung der Betreibung
- Liegenschaftsunterhalt, Erteilung der Aufträge an Handwerker, Kontrolle der Rechnungen etc.
- Kontrolle der bestehenden Versicherungspolicen; allenfalls sinnvolle Anpassung des Deckungsumfanges.
- Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
- Zahlung der laufenden Rechnungen (Handwerker, Gebühren, Versicherungen etc.).
- Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Anstellung eines Hauswartes / Erstellen eines Hauswartvertrages mit Pflichtenheft / Überwachung der Hauswartung
- Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung und Überweisung der Sozial- und Unfallversicherungsabgaben / Erstellung des Lohnausweises
- Erledigung der gesamten Korrespondenz mit den Eigentümern
- Auftragserteilung im Rahmen der eigenen Finanzkompetenz sowie des bewilligten Budgets für Reparaturen und Instandstellung an qualifizierte Handwerker, Unternehmer und Lieferanten / Kontrolle der Rechnungen etc.
- Einkauf / Überwachung des Brennmaterials